05.02.2019
Gemeindekirchenratswahl 2019 Thema: Kandidatenaufstellung

Oktober 2019: Gemeindekirchenratswahlen der evangelischen Kirche
Frist für Kandidatenaufstellung beginnt

Im Oktober dieses Jahres sind in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) Gemeindekirchenratswahlen. Neu gewählt werden die Kirchenältesten – die ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeindekirchenräte – für eine Amtszeit von sechs Jahren. Zur Wahl aufgerufen sind alle Kirchenmitglieder in den  evangelischen Kirchengemeinden des Kirchenkreises Apolda-Buttstädt ab dem 14. Lebensjahr. Bis zum 19. Mai können Kirchenmitglieder ab dem 18. Lebensjahr als Kirchenälteste vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Die Wahl selbst wird zwischen dem 5. und 27. Oktober dieses Jahres sein. Den Wahltermin setzen die Kirchengemeinden selbst fest. Aufgaben der Gemeindekirchenräte sind die Gestaltung der Gottesdienste und des gemeindlichen Lebens von der Arbeit mit Jugendlichen bis zur Seniorenarbeit. Beraten werden vom Gemeindekirchenrat auch Baumaßnahmen und die Nutzung der kirchlichen Gebäude. Zudem obliegt ihm die Verwaltung der Kirchengemeinde. Der Begriff Kirchenältester ist die traditionelle Bezeichnung für die ehrenamtlichen Leiterinnen und Leiter der Kirchengemeinde.

Bei Rückfragen: Superintendent Dr. Gregor Heidbrink