»Der Kreiskirchenrat trägt die Verantwortung dafür, dass der Dienst im Kirchenkreis auftrags- und ordnungsgemäß wahrgenommen wird. Er ist für alle Angelegenheiten des Kirchenkreises zuständig, die nicht der Kreissynode oder dem Superintendenten zugewiesen sind. Er führt die Beschlüsse der Kreissynode aus und ist der Kreissynode berichtspflichtig.« (Artikel 44, Abs. 1 Kirchenverfassung der EKM)
Der Kreiskirchenrat setzt sich zusammen aus:
- Vorsitzende: amtierende Sup. Evelin Franke, Hardisleben
- Präses Herr Hans-Jürgen Bauer, Hardisleben
- Mitglied Frau Christin Drexel, Niederroßla
- Mitglied Frau Ines Peter, Bad Sulza
- Mitglied Dr. Stephan Müller-Leddin
- Mitglied Frau Helga Gröger, Niedertrebra
- Mitglied Herr Helfried Becker, Rudersdorf
- Mitglied Frau Ruth Junker, Stotternheim
- Mitglied Herr Andreas Schuchert, Mattstedt